Taxkosten

Nach dem Schätzen einer Immobilie durch einen Sachverständigen oder Bankangestellten, stellt das Kreditinstitut dem Kreditnehmer sog. Taxkosten in Rechnung (Schätzgebühren) Dies kann ein pauschaler Wert sein oder 0,2 bis 0,5 % des Objektwertes. Diese Taxkosten werden bei einer Kreditauszahlung einbehalten.