Tarifurlaub

Als Tarifurlaub wird Urlaubszeit bezeichnet die vom Arbeitgeber im gesetzlichen Tarif verankerten Urlaubstage. Hierbei gilt in Deutschland ein Anspruch von 24 Werktagen als bezahlter Erholungsurlaub. Als Werktage die für diesen Tarifurlaub genützt werden können zählen alle Kalendertage die nicht auf Sonntage oder gesetzliche Feiertage fallen. Bei bestimmten Berufsgruppen gelten andere Einigungen für den Tarifurlaub, als Beispiel sei hier das Bäckerhandwerk genannt.