Schiedsverfahren

Bei einem Schiedsverfahren sollen Differenzen zwischen verschiedenen Parteien mit Hilfe von Schlichtung durch ein Gremium beigelegt werden. Der Rechtsstreit zwischen zwei Parteien wird vor dem Schiedsgericht ausgetragen und durch einen oder mehrere Schiedsrichter beendet, indem ein Schiedsspruch in diesem Schiedsverfahren verlesen wird. Dieses Urteil entspricht dem eines staatlichen Gerichts und ist für alle beteiligten Parteien absolut bindend.

Weiters besteht die Möglichkeit diesen Schiedsspruch für vollstreckbar erklären zu lassen, allerdings bleibt trotzdem die Option offen, dass ein Oberlandesgericht einen Schiedsspruch aufheben kann sobald grobe Verfahrensverstöße vorliegen. Ein Oberlandesgericht prüft dabei nicht die inhaltliche Richtigkeit des Schiedsspruches sondern es geht einzig um den korrekten Verfahrensablauf.

Damit ein Schiedsverfahren zustande kommt wird eine Schiedsvereinbarung von allen beteiligten Parteien benötigt. Durch die Schiedsvereinbarung wird ausgeschlossen, die Unstimmigkeiten vor ein staatliches Zivilgericht zu bringen.

Regeln für ein Schiedsverfahren in Deutschland kann man im 10. Buch der Zivilprozessordnung (ZVPO) nachlesen. Der Unterschied von einem Schiedsverfahren und einem staatlichem Gerichtsverfahren liegt darin, dass das Schiedsverfahren nur eine einzige Instanz durchläuft. Bei einem staatlichen Gerichtsverfahren können mehrere Instanzen durchlaufen werden.

Institutionen die beispielsweise in Deutschland derartige Schiedsverfahren anbieten sind die Handelskammer, der DIS (Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit oder die TENOS AG. Die TENOS AG überprüft auch die Schiedssprüche auf Verfahrensverstöße, sie arbeitet daher auch als Oberschiedsgericht.