Schätzung

Zur Ermittlung des Beleihungswertes kann das Kreditinstitut einen Sachverständigen beauftragen, den Wert eines Objektes zu schätzen. Hierbei wird die Lage des Grundstückes, der Zustand des Gebäudes, örtliche Marktverhältnisse sowie ggf. erzielte Mietverträge berücksichtigt. Dies nennt man auch Taxe oder Wertgutachten.