Restschuldversicherung

Die Restschuldversicherung sollte eigentlich bei jeder Aufnahme eines Darlehens oder Kredits mit abgeschlossen werden, denn sie schützt die Angehörigen und oftmals auch den Kreditnehmer vor bösen Überraschungen.
Bei einem Autokredit z. B. wird die Restschuldversicherung heute schon fast automatisch mit eingeschlossen. Diese springt dann meist im Todesfall ein. Das heißt, stirbt der Darlehensnehmer während der Laufzeit des Darlehens, so müssen dessen Erben das Darlehen nicht weiter bezahlen. Vielmehr wird der Restbetrag dann vollständig von der Restschuldversicherung übernommen und die Hinterbliebenen werden nicht noch zusätzlich finanziell belastet. Einige Angebote schließen auch den Fall der Arbeitslosigkeit mit ein. Dabei übernimmt die Restschuldversicherung die laufenden Raten für das Darlehen, wenn der Darlehensnehmer einmal arbeitslos wird. Bei diesen Angeboten ist jedoch darauf zu achten, dass einige Versicherer die Darlehensraten nur für einen bestimmten Zeitraum übernehmen. Der Druck, möglichst schnell einen neuen Arbeitsplatz zu finden, wird dadurch natürlich noch einmal entsprechend erhöht.
Denn das Arbeitslosengeld, welches man erhält, reicht meist nicht aus, um die laufenden Kosten und die Darlehensrate zusätzlich zu zahlen. Doch aus eben diesen Gründen kann die Restschuldversicherung Darlehensnehmer oftmals vor dem finanziellen Ruin schützen und sorgt somit für eine deutliche Entlastung. Deshalb ist es von größter Bedeutung, diese auch beim Abschluss eines Darlehens immer mit einzubinden.
Die Kosten sind im Vergleich zur Darlehenssumme verschwindend gering, sodass man sich durchaus darauf einlassen kann. Dennoch lohnt auch hier ein Vergleich von unterschiedlichen Angeboten.

Je nach Darlehensgeber unterscheiden sich schließlich nicht nur die Zinsen, sondern auch die Höhe der Beiträge für die Restschuldversicherung.