Rechtsnormen

Die Rechtsnormen in Deutschland werden unterteilt zum einen in das geschriebene und zum anderen in das ungeschriebene Recht. Zum ungeschriebenem Recht gehört das Gewohnheitsrecht. Grundlage für das Gewohnheitsrecht ist, dass es sich um eine lang dauernde Gewohnheit, die zum Brauch geworden ist, handelt. Dieses Recht darf ohne weiteres nicht entzogen werden. (Beispiel: Nachbarsgrundstück wird seit Jahren als Garagenzufahrt benutzt) Zum ungeschriebenen Recht gehören das öffentliche und das Privatrecht. Das Öffentliche Recht regelt Rechtsbeziehungen zwischen Statt und Bürger. Der Grundsatz lautet: über- und Unterordnung, weshalb man es auch zwingendes Recht nennt. Zuständig für Verstöße ist das Gericht.
Das Privatrecht regelt dagegen Rechtsbeziehungen zwischen Bürgern untereinander. Der Grund ist hier: Freie Gestaltung der gez. Regelung der Vertragspartner, weshalb es auch nachgiebiges Recht genannt wird. Zuständig für Verstöße sind die Vertragspartner oder Rechtsanwälte.