Preisangabenverordnung
Bei Krediten muss die jährliche Gesamtbelastung in Prozent als Preis angegeben werden (Vorschrift der PangV) Bei Konditionen, die über die komplette Laufzeit gültig sind, spricht man beim Prozentsatz von einem effektiven Jahreszins, bei möglichen Zinsänderungen über die Laufzeit von einem anfänglichen effektiven Jahreszins.