Personalausweis

Bei einem Personalausweis handelt es sich um eine Urkunde, die von der Personalausweisbehörde ausgestellt wird und die Identität einer Person feststellt. Nach den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen sind Personen, die 16 Jahre alt geworden sind, dazu verpflichtet einen Personalausweis bei sich zu tragen und vorzulegen falls dies eine Behörde oder die Polizei verlangt. Von dem Besitz eines Personalausweises sind Personen befreit, die aufgrund körperlicher, seelischer oder geistiger Einschränkungen kaum in der Öffentlichkeit zu sehen sind.
Die Ausstellung eines Personalausweis dauert etwa drei bis sechs Wochen. Damit ein Personalausweis gültig ist, muss dort ein aktuelles Passfoto, die Unterschrift des Personalausweis-Inhabers, eine Seriennummer und den Nachnamen, Vornamen, Künstlername, Doktorgrad, Geburtsort, Geburtstag, Körpergröße, Augenfarbe, der Wohnort und die Staatsangehörigkeit aufgeführt worden sein. Ein Personalausweis hat eine Gültigkeit von zehn Jahren, aber beträgt fünf Jahre, wenn der Ausweisinhaber noch nicht 26 Jahre alt sein sollte. Die Gültigkeit eines vorläufigen Personalausweises liegt bei drei Monaten. Der Personalausweis kann nicht verlängert werden, sondern der Inhaber muss rechtzeitig vor dem Ablauf der Gültigkeit einen neuen Personalausweis bei der zuständigen Personalausweisbehörde (z.B. Stadtverwaltung) beantragen.