Mehrerlösvertrag

Nach der Grundmietzeit wird das Fahrzeug durch den Leasinggeber verkauft, erzielt sich hieraus ein Gewinn muss der Leasinggeber dem Kunden einen gewissen Prozentsatz aus dem Mehrerlös abtreten. Schlüsse: 75%/25%. Minder erlöse werden zu 100% vom Kunden getragen.