Körperschaftssteuer

Bei einer Körperschaftssteuer handelt es sich um eine Ertragssteuer die Kapitalgesellschaften / Unternehmen zahlen müssen, die unter der Unternehmensform GmbH, GmbH & Co. KG und AG (Aktiengesellschaft) geführt werden. Diese Ertragssteuer wird fällig, wenn Gewinne erzielt werden, also wenn die Betriebseinnahmen eines Unternehmens höher als die Betriebsausgaben sind. Der Gesetzgeber hat die Körperschaftssteuer einheitlich auf 25 Prozent festgelegt.

Die Zahlung dieser Ertragssteuer wird vier mal jährlich fällig, also das Unternehmen muss jedes Quartal eine Vorauszahlung leisten. Außerdem ist der Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft dazu verpflichtet, bis Ende Mai eine Steuererklärung abzugeben, welche dass aktuelle Geschäftsjahr betrifft. Aktionäre, die Aktien einer Aktiengesellschaft halten und eine Dividende bekommen, erhalten aufgrund der aktuellen steuerlichen Regelungen nur 75 Prozent ausgezahlt. Also der Staat kassiert bereits im Vorfeld im Falle einer Dividendenzahlung eine Körperschaftssteuer von 25 Prozent. Jedoch werden als Ausgleich die Dividendenzahlungen im so genannten Halbeinkünfteverfahren nur zu 50 Prozent besteuert, was somit zu einer Renditesteigerung der Aktienanlage führt.