Kindesvermögen

Über das Kindesvermögen wird beim Tod oder Scheidung eines Elternteils durch die Vormundschaftsbehöre entschieden. Hierbei muss derjenige Elternteil, dem das Kind bei einer Scheidung zugesprochen wird, der Vormundschaftsbehörde eine Inventarliste über das Kindesvermögen einreichen. Sollte das Vermögen nicht ordnungsgemäß verwaltet werden, droht eine Vermögenssperre oder ein Beistand wird zur Verwaltung des Kindesvermögen hinzugezogen.