Kaufvertrag

Bei einem Kaufvertrag handelt es sich um einen Vertrag zwischen einem Käufer und einem Verkäufer. In diesem Vertrag wird beschrieben, welcher Gegenstand zu welchen Preis gekauft wurde, wann der Kaufpreis zu bezahlen ist und wann der Kaufgegenstand ausgehändigt wird. Bei einem Kaufgegenstand muss es sich nach den aktuellen gesetzlichen Regeln um eine bewegliche Sache, einer nicht beweglichen Sache, ein Tier oder ein Recht handeln.

Der Gesetzgeber schreibt nicht vor, ob der Kaufvertrag schriftlich erfolgen muss, er kann auch mündlich zwischen dem Käufer und Verkäufer abgeschlossen werden. Wenn eine hochpreisige Sache, wie etwa ein Auto oder eine Immobilie, gekauft wurde, ist der Abschluss eines Kaufvertrags empfehlenswert. Wird eine Immobilie gekauft, muss der Kaufvertrag außerdem durch einen Notar beglaubigt werden, damit dieser rechtsgültig ist und anerkannt wird. Innerhalb des Vertrags wird außerdem festgelegt, welche Pflichten die beiden Vertragspartner haben.
Es kann zudem geregelt werden, dass der Verkäufer den Kaufgegenstand erst liefert, wenn der Käufer diesen bezahlt hat.