Grundschuld

Absicherung der Darlehen durch die Banken, Bausparkassen und Versicherungen. Beim Amtsgericht wird das Grundpfandrecht und damit der Anspruch des Institutes in das Grundbuch beim jeweiligen Amtsgericht eingetragen. Hierbei kann der Darlehensnehmer zwischen Buchschuld (direkte Eintragung in das Grundbuch) oder einer kostspieligen Briefschuld wählen. Im Falle einer Umschuldung kann die Briefschuld ohne kostenpflichtige Grundbuchänderung vorgenommen werden.