Geschäftsfähigkeit

Jeder der nicht das 7.te Lebensjahr vollendet hat, ist Geschäftsunfähig. Somit sind alle Verträge die mit einem Geschäftsunfähigen abgeschlossen werden von vorne rein unwirksam bzw. nichtig.
Ausnahme: Botengänge sind erlaub (z.B. darf ein sechsjähriges Mädchen mit abgezähltem Geld Brötchen kaufen, da davon auszugehen ist, dass ihre Eltern sie schicken)