Formvorschriften
Unter Formvorschriften unterscheidet man zwischen Schriftform, öffentliche Beglaubigung und notarielle Beurkundung.
Schriftform: Unter Schriftform versteht man die Bestätigung des Vertrages durch eigenhändige Unterschriften. Verwendet wird diese Schriftform bei z.B. einem Arbeitsvertrag, einem Mietvertrag über 1 Jahr, Ratenkäufen etc.
öffentliche Beglaubigung: In der öffentlichen Beglaubigung wird die Echtheit einer Unterschrift unter einer Willenserklärung überprüft. Dies wird z.B. bei maschinell geschriebenen Testamenten sowie bei Anträgen für die Eintragung ins Handelsregister, Grundbuch etc. benötigt
notarielle Beurkundung: Hier wird auch die Echtheit der Unterschrift (wie in der öffentliche Beglaubigung), jedoch auch die Echtheit der Willenserklärung von einem Notar geprüft. Beispiele dafür sind Eheverträge sowie Hauskäufe und Verkäufe etc.
Bei Verwendung einer falschen Schriftform ist das Rechtsgeschäft unwirksam bzw. nichtig. Jedoch gib es auch die Formfreiheit, mit der man die meisten Geschäfte des täglichen Lebens formfrei abschließen kann.