Erschließungskosten

Hiermit sind die anfallenden Kosten beim Hausbau gemeint: Kosten für Strom- und Gasanschluss, Wasser- und Abwasserschließung etc. Zuständig für diese Anschlüsse ist die Gemeinde, woran sich der Grundstückseigentümer aufgrund kommunaler Gebührenordnung beteiligen muss.