Ersatzsicherheit

Die Ersatzsicherheit dient als Ersatz für das Grundpfandrecht bei Bauspardarlehen, muss jedoch eine gleichwertige Absicherung für Insolvenz bieten.
Somit ist bei Vertragsabschluss mit der jeweiligen Bausparkasse oder Baufinanzierung zu überlegen welche Ersatzsicherheiten möglich sind und ob diese die erforderlichen Vorgaben erfüllen können. Eine Nachfrage für andere Möglichkeiten der Besicherung außer der Besicherung sind sicher sinnvoll um mehrere Möglichkeiten zu haben.