Ergänzungskapital

Was ist Ergänzungskapital? Ergänzungskapital dient Kreditinstituten, neben dem Eigenkapital, als Sicherheit gegenüber möglichen Gläubigern. Es wird den Banken von Dritten zur Verfügung gestellt, und zwar für eine Mindestdauer von acht Jahren. Das Ergänzungskapital wird neben dem Kernkapital als Eigenmittel von niedrigerer Haftungsqualität bilanziert. Es darf nur in weit geringerem Maße wie das Kernkapital für Risiko behaftete Geschäfte verwendet werden.

Das Ergänzungskapital wird in Klasse I und Klasse II eingeteilt, die, beide zusammengerechnet nicht das Kernkapital des Kreditinstitutes übersteigen dürfen; Wobei das Ergänzungskapital der Klasse I nicht größer sein darf als 100 Prozent des Kernkapitals des Instituts, und das Ergänzungskapital der Klasse II nicht größer sein darf als 50 Prozent des Kernkapitals des selben Instituts. Das bedeutet, anders ausgedrückt, dass man höchstens die Hälfte des Kernkapitals mit dem Ergänzungskapital der Klasse II erweitern kann, und gesetzt diesen Fall, die anderen 50 Prozent maximal mit Ergänzungskapital der Klasse I belegen kann.

Ist das Kreditinstitut von einer Insolvenz betroffen, so muss das Ergänzungskapital erst nach der Befriedigung aller anderen Gläubiger an die Dritten zurückgezahlt werden.