Eigenheimzulage

Unter der Eigenheimzulage versteht man eine stattliche Subvention.
Diese wird jedoch seit dem 1.Januar 2006 nicht mehr neu gewährt.
Die bisher laufenden Förderungen bzw. die bisher beantragten Eigenheimzulagen laufen weiterhin bis zum Ende der Förderung.
Die Höhe der Eigenheimzulage variert und ist gesetzlich geregelt, je nach Datum der Errichtung der Wohnung und Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder.