Campingversicherung
Die Campingversicherung übernimmt die finanziellen Folgen von Raub, Diebstahl, Einbruch/-Diebstahl, räuberischer Erpressung, Hagel, Blitzschlag, Feuer u.ä. Voraussetzungen für den Versicherungsschutz sind jedoch, dass der Wohnwagen fest, auf einem offiziellen Campingplatz in Deutschland für eine längere Zeit abgestellt wird. Somit ist der gelegentliche Campingurlaub nicht mitversichert. Versichert ist der Wohnwagen, wie auch anderes originäres Campinginventar. Zusätzliche Gegenstände die nicht dazu gehören müssen auch noch zusätzlich versichert werden.