Bürgschaft

Es gibt zwei Arten von Bürgschaft. Einmal die der Privatpersonen, die für die Erfüllung der Verpflichtungen des Darlehensnehmers einstehen. Dabei muss die Zahlungsunfähigkeit des Hauptschuldners nicht bewiesen werden. Der Bürge kann immer und jederzeit in Anspruch genommen werden.

Zum anderen gibt es die MaBV-Bürgschaften. Hierbei springt die Bank bei noch nicht fertiggestellten Objekten ein. Diese Bürgschaft bietet für beide Teile Sicherheit, falls ein Objekt nicht fertiggestellt werden kann. Ebenfalls können Bürgschaften durch die Bundesländer übernommen werden sowie durch öffentlich-rechtliche Kreditinstitute bei Nachrangfinanzierungen.