Bergrecht

Das Bergrecht bezeichnet ein Sonderrecht für den Bergbau. Hierbei beschränkt sich das Bergrecht auf das Grundeigentum. Das Schürfen und Fördern müssen durch den jeweiligen Bergbauberechtigten zugelassen werden. Der Betreiber von Bergbauanlagen ist dafür verantwortlich für eventuelle Bergschäden aufzukommen.