Bauherrenhaftpflichversicherung

Bei der Bauherrenhaftpflichversicherung werden alle Risiken abgedeckt, die vom Bauherr bei dem Bauvorhaben ausgehen. Auch wenn man fachgerechtes Personal wie Architekten oder Handwerker engagiert, ist man immer noch nicht von der eigenen Sorgfaltspflicht entbunden.
Es ist möglich das der Bauherr wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, der Verletzung der Überwachungspflicht oder Verschuldens bei der Auswahl der am Bau Beteiligten zur Haftung gezogen werden, wenn kein anderer Verantwortlicher ausgemacht werden kann. Zusätzlich hat der Bauherr ebenfalls die Pflicht, den Bau in regelmäßigen abständen zu kontrollieren und zu überwachen.