Auszahlungsvoraußetzung

Erst nach Vorlage aller Unterlagen, vor allen vollständig ünterzeichnete Darlehensverträge, Eintragung der Grundpfandrechte an vereinbarter Rangstelle im Grundbuch sowie evtl verlangte Urkunden und Nachweise, z.B. Bauschein und Grenzatteste.