Auskunftrecht

Das Auskunftsrecht durch einen Vorstand ist im Aktiengesetzt geregelt. Es besagt, dass jeder Aktionär Anspruch auf Auskunft hat. Die Aktiengesellschaft muss über ihre rechtlichen sowie gesellschaftlichen Angelegenheiten bericht erstatten.

Grundsätzlich wird die Auskunft bei der jährlichen Hauptversammlung durchgeführt. Der Vorstand gibt dabei alle wichtigen Informationen an die Aktionäre weiter. Aktionäre können auch Fragen an den Vorstand stellen, der aber wiederum nicht verpflichtet ist alle Fragen zu beantworten. Beispielsweise müssen Fragen über Betriebsgeheimnisse nicht beantwortet werden, oder eben Dinge die der Gesellschaft Schaden zufügen können. Natürlich müssen Anregungen bzw. Fragen von Teilhabern ehrlich und wahrheitsgetreu behandelt werden.

Meist wird bei der Hauptversammlung über folgenden Themen gesprochen:

– momentane Wirtschaftslage des Unternehmens

– Gewinn oder

– Verlust

– Die zu erwartende Dividende (Gewinnbeteiligung) der einzelnen Aktionäre und Eigner der Firma

Grundsätzlich kann man sagen, dass die Aktionäre über alle wirtschaftlichen und finanziellen Belange informiert werden müssen. Bei personellen Entwicklungen besteht ebenso eine Auskunftspflicht an die Teilhaber einer Aktiengesellschaft.