Anzeigenverordnung

Die Anzeigenverordnung (AnzV) ist eine Richtlinie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Zuge des Umsetzungsgesetztes zur neu gefassten Banken- und Kapitaladäquanzrichtlinie.
Erstmals wurde diese Verordnung im Jahr 2006 entwickelt und vorgestellt. Die Anzeigenverordnung trat am 31. Dezember 2006 in Kraft. In dieser Verordnung wurden einige Normen zurückgenommen und somit die Meldeanforderungen reduziert.

Zum Beispiel wurde die Verpflichtung, Fehlanzeigen einzureichen komplett gestrichen. Die Anzahl der einzureichenden Exemplare wurde auch enorm verringert und die Gestaltung dieser Exemplare vereinheitlicht. Auch das Beteiligungsmeldewesen wurde vereinfacht, es muss nur mehr ein Meldeformular für jedes anzeigenpflichtige Beteiligungsverhältnis auszufüllen und einzureichen. Dadurch entfallen Doppel- und Mehrfachmeldungen, was den Arbeitsaufwand beträchtlich reduziert. Es wurde eine Anzeigenverordnung geschaffen, die nahezu nur mehr die Hälfte der Paragraphen beinhaltet und daher ist sie sehr übersichtlich und schlank geworden.